AGB

Aus Haftungs- und Sicherheitsgründen müssen alle Piloten und Beifahrer vor dem Tourstart die Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen akzeptieren und unterschreiben.

Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen AGB

Ein Betriebszweig der awt-WorkTec GmbH
3132 Riggisberg, Tel. 031 802 12 17

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1.    Bedingungen

A) Um als Fahrer bei einer Tour teilzunehmen, werden Fahrausweise der Kategorie A, B oder B1 benötigt und müssen zwingend am Veranstaltungstag mitgebracht werden. Die Ausweise werden vor Tourbeginn kontrolliert und kopiert. Teilnehmer ohne gültigen Führerausweis können als Beifahrer an einer Tour teilnehmen.

B) Für alle Veranstaltungen müssen die staatlichen und kantonalen Gesetzesbestimmungen strikte eingehalten werden. Insbesondere das Strassenverkehrsgesetz sowie die Gesetze der Waldwirtschaft und der Waldwege und Strassen. Auf keinen Fall darf die Strasse oder die vorgegebene Strecke verlassen werden.

C) Für alle Veranstaltungsteilnehmer herrscht ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Teilnehmer werden ohne jegliche Ansprüche ihrerseits sofort von der Teilnahme ausgeschlossen (gilt auch für die Beifahrer).

D) Seit 2006 ist das Gesetz der Helmtragpflicht für QUAD und ATV in Kraft. Teilnehmer welche keinen eigenen Helm besitzen, haben die Möglichkeit beim Veranstalter einen Helm zu mieten. Empfohlene Bekleidung: Festes Schuhwerk (Wanderschuhe, Motorradstiefel), lange Hose, Motorradbekleidung (keine Röcke), winddichte Jacke, Handschuhe. Bei schlechter Witterung Regenbekleidung, Thermounterwäsche. (Jacken und Handschuhe können in beschränktem Masse beim Veranstalter gemietet werden.)

2.    Richtlinien / Ausschluss

Die Richtlinien werden vor Beginn der Veranstaltung vom Tourführer erläutert und müssen von allen Teilnehmern eingehalten werden. Der Tourführer hat ganz klar das Recht, Teilnehmer welche die Anweisungen nicht befolgen oder sich gegenüber anderen Tourteilnehmern unakzeptabel verhalten, von der Tour auszuschliessen, ohne jegliche Ansprüche oder Forderungen gegenüber dem Veranstalter.

3.    Durchführung der Veranstaltung

Der Veranstalter (die awt-WorkTec GmbH) bestimmt über die Durchführung der Tour. Bei Absage der Veranstaltung wegen ungünstigen Wetterverhältnissen, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, werden Verschiebungstermine vorgeschlagen. Es werden keine Rückerstattungen gewährt.

4.    Zahlungsbedingungen, Abschluss des Veranstaltungsvertrags

Die definitive Reservation ergibt sich durch die Zahlung der Rechnung oder Barzahlung am Veranstaltungstag, vor dem Einchecken. Mit der Zahlung akzeptiert jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer, die allgemeinen Geschäftsbedingen der awt-WorkTec GmbH.

5.    Leistungen und Änderungen

Welche Leistungen erbracht werden sind in der Auftragsbestätigung respektive aus der Rechnung ersichtlich. Bei allfälligen Änderungen durch den Veranstalter, zum Beispiel infolge höherer Gewalt, werden die Teilnehmer informiert und ein Ersatzdatum oder ein Ersatzprogramm vorgeschlagen. Es werden keine Rückerstattungen gewährt.

6.    Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit, nach den folgenden Bedingungen, von der Veranstaltung zurücktreten:

A) Bei Rücktritt 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin gelten 25% der Rechnung als geschuldet.
B) Bei Rücktritt 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin gelten 50% der Rechnung als geschuldet.
C) Bei Rücktritt 1 Tag vor dem Veranstaltungstermin gelten 80% der Rechnung als geschuldet.
D) Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag gilt die Rechnung (Vereinbarung) als 100% geschuldet.

Der Kunde kann für die gebuchte Tour eine Ersatzperson stellen, welche jedoch den Bedingungen für die Veranstaltung gerecht werden muss.

7.    Rückerstattung

A) Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
B) Bei einer Ausweisung aus der Tour durch den Tourführer wegen nicht Einhaltung der Anweisungen, oder durch einen Unfall wird keine Rückerstattung gewährt.

8.    Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter (die awt-WorkTec GmbH)

Der Veranstalter hat das Recht Veranstaltungen zu annullieren:

A) Wenn zu wenig Teilnehmer für eine Veranstaltung angemeldet sind.
B) Wenn sehr schlechte Wetterbedingungen angesagt sind.
C) Falls sportliche oder kulturelle Anlässe auf einer bestimmten Strecke angesagt sind.

Den Teilnehmern wird in einem solchen Fall immer ein Ausweichdatum angeboten.

9.    Haftung

Alle Teilnehmer an einer Tour fahren auf eigenes Risiko und sind für alle Schäden am Fahrzeug und gegenüber Dritten vollumfänglich verantwortlich und haftbar. Die Fahrzeuge sind nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Bei einem Schadenfall haftet der Unterzeichnende vollumfänglich in der Höhe des Schadens, jedoch max. in der Höhe des Zeitwertes des jeweiligen Fahrzeuges.

Der Veranstalter haftet unter anderem ausdrücklich nicht:

A) bei Sachschäden
B) bei Körperschäden
C) bei Fremdeinwirkung
D) bei selbst verursachten Bussen
E) bei selbstverursachten Unfällen
F) bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung bei Unfall oder Unwetter

10.  Haftungs- Verzichtserklärung für Quad-Touren, Veranstaltungen

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen benutzten Fahrzeugen und verursachten Schäden. Alle Teilnehmer verzichten durch die Unterzeichnung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schäden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen die awt-WorkTec GmbH sowie Mitarbeiter, Instruktoren, Helfer und Beauftragte der awt-WorkTec GmbH.

A) Ich erkenne die Veranstaltungsbedingungen in vollem Rahmen des Vertrages, der Vereinbarung, als rechtsverbindlich an.
B) Ich bin mir über die allgemeinen Gefahren des Quadfahrens voll bewusst.
C) Ich bin mir bewusst, dass Verkehr, Strassenverhältnisse, Wetter und andere Umstände, wie etwa das Fahrverhalten anderer Teilnehmer, einen grossen Risikofaktor darstellen.
D) Ich akzeptiere diese Risiken und bin mir bewusst, dass mich die Teilnahme an der Veranstaltung in keiner Weise meiner Verantwortung als Verkehrsteilnehmer enthebt.

11.  Selbstbehalt

Mit der Unterschrift auf diesem Dokument, bestätigt die Teilnehmerin, der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgängig erhalten zu haben, den Inhalt gelesen und begriffen zu haben.

Mit der Unterschrift bestätigt der Teilnehmer die Anerkennung des persönlichen Selbstbehaltes von CHF 2‘000.00 pro Fahrzeug (Quad) der im Fall eines Schadens im Maximum bezahlt werden muss (exkl. Bergungs- und Transportkosten).

12.  Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Sitz der awt-WorkTec GmbH, 3132 Riggisberg.

Stand 11. Februar 2013